Vergnügungssteuer bei Spielautomaten: wie sie in die Abrechnung kommt
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Steuer. Ihre Höhe und Bemessungsgrundlage legt die jeweilige Gemeinde in ihrer Satzung fest – deshalb gibt es keinen bundesweit gültigen Satz.
Warum der Satz je Standort abweicht
Wer Geräte in mehreren Gemeinden aufstellt, rechnet mit unterschiedlichen Sätzen und teils unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen. Der Satz gehört deshalb an den Standort, nicht an den Kunden oder das Unternehmen.
Die verbindliche Auskunft dazu gibt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Die Stelle in der Abrechnung
In einer Automatenabrechnung zwischen Aufsteller und Wirt entsteht die Reihenfolge aus der Rechenlogik, nicht aus Gewohnheit:
- Kasseninhalt je Gerät aus der Auslesung erfassen
- Gebühren vom Bruttobetrag abziehen – daraus ergibt sich der Bruttobetrag für die Provision
- Provision nach dem vereinbarten Schlüssel teilen, häufig 50/50
- Vergnügungssteuer nach dem Satz des Standorts ermitteln
- Auszahlungsbetrag = Bruttobetrag Provision minus Bruttobetrag Vergnügungssteuer
Warum beide Parteien dieselbe Aufstellung brauchen
Streit entsteht fast nie über den Steuersatz, sondern über die Reihenfolge der Abzüge. Wenn Wirt und Aufsteller dieselbe Aufstellung mit denselben Zwischensummen in der Hand halten, ist der Betrag nachvollziehbar – auch Monate später.
Rechnova hinterlegt den Steuersatz je Standort, wendet ihn in jeder Abrechnung an und gibt eine DIN-A4-Ausfertigung für Wirt und Aufsteller auf einer Seite aus. Für Betriebe ohne Automatengeschäft lässt sich das Modul vollständig ausblenden.